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  • Seit den 1970er-Jahren ist Trinkgeld als Servicepauschale bereits mit dem Preis abgegolten.
  • Trotzdem geben die meisten Menschen Trinkgeld im Restaurant oder bei der Bezahlung von Dienstleistungen.
  • Digitales Trinkgeld wird immer beliebter und muss mitunter versteuert werden.
  • Zum Fazit

Bei einem Restaurantbesuch, dem Termin beim Coiffeur oder der Taxifahrt – ist der Service gut, geben viele Menschen ein Trinkgeld. Schweizerinnen und Schweizer sind da keine Ausnahme, ihre Trinkgeldregelung jedoch schon. In den meisten Ländern ist Trinkgeld als Anerkennung der Arbeit gerne gesehen, wohingegen in anderen die finanzielle Wertschätzung als Fauxpas gedeutet wird. So ist dem Servicepersonal in China die Entgegennahme von Trinkgeld sogar verboten, wohingegen das Trinkgeld in Japan als unhöflich empfunden wird.

Seit 1974 schlägt die Schweiz nochmals einen ganz anderen Weg ein. Denn seitdem gilt die Regelung, dass die Vergütung für das Personal durch die Gäste im «Service inbegriffen» ist. Für die Arbeitgebenden bedeutet dies, dass sie ihren Angestellten den vereinbarten Mindestlohn zahlen müssen und sich nicht darauf berufen können, dass der Lohn mit dem freiwilligen Trinkgeld der Gäste aufgestockt wird. Festgehalten wurde die Regelung im «Gesamtarbeitsvertrag» für das Schweizer Gastgewerbe, der noch heute seine Gültigkeit hat. Doch trotz dieser Regelung geben viele Schweizerinnen und Schweizer weiterhin Trinkgeld.

Wissenswert: Wurde das Trinkgeld wirklich abgeschafft?

Oft wird davon gesprochen, dass mit dem Gesamtarbeitsvertrag aus dem Jahr 1974 das Trinkgeld abgeschafft wurde. Das ist jedoch nicht der Fall. Vielmehr sorgt die Regelung lediglich dafür, dass Angestellte aus der Gastronomie nicht mehr auf Trinkgelder angewiesen sind, um den Mindestlohn zu erreichen. Diese Regelung gilt auch für andere Dienstleistungen wie Taxifahrten, Hotelservice oder Coiffeure.

Geben Sie Trinkgeld als Wertschätzung, wird dies nicht als «Tip» (englisch für Trinkgeld), sondern als «Overtip», also ein zusätzliches Bezahlen, bezeichnet.

Welche Trinkgeldregeln gelten in der Schweiz?

Umfragen zeigen deutlich, dass Schweizerinnen und Schweizer auch ohne eine eindrückliche Pflicht gerne Trinkgeld geben. So waren es in einer Erhebung 2022 ganze 84,9 Prozent, die im Restaurant Geld drauflegten. Viele Menschen möchten so ihre Wertschätzung und Zufriedenheit mit dem Service ausdrücken. Andere geben gern einen «Obolus», weil es Tradition ist – oder das Einkommen des Servicepersonals als eher gering eingeschätzt wird.

Die Trinkgeldkultur mag in den Schweizer Regionen jeweils verschieden sein. Wie viel Trinkgeld genau in welchen Situationen gegeben wird, ist oft sehr unterschiedlich. Generell gilt: Typischerweise wird um die 10 Prozent Trinkgeld gegeben. Eine weitere beliebte Form ist das Aufrunden auf den nächsthöheren Betrag. Wann welche Methode gewählt wird, unterliegt häufig ungeschriebenen gesellschaftlichen Regeln.

Bar oder Kartenzahlung: Was ist besser?

Traditionell wird Trinkgeld häufig noch bar ausgehändigt. So können Sie sich meist sicherer sein, dass das Geld auch beim Servicepersonal ankommt. Doch die Kartenzahlung wird immer beliebter und mit ihr auch die Überweisung des Trinkgelds. Viele Kartenlesegeräte beinhalten bereits einen zusätzlichen Schritt, über den Sie das Trinkgeld zugeben können. Ist dies nicht der Fall, können Sie entweder direkt sagen, dass Sie mehr bezahlen möchten, oder das Trinkgeld anschliessend in bar aushändigen.

Digitales Trinkgeld muss mitunter versteuert werden

Trinkgeld, das bar gegeben wird, ist genau genommen Schwarzgeld. Sie zahlen den Service des Personals, das diesen Betrag weder festhalten noch versteuern muss. Auch die Arbeitgebenden mussten die Beträge bisher nie in den Büchern festhalten. Die Zahlungen gingen also steuerfrei und ohne den Betrieb zu belasten an das Servicepersonal.

Zahlen Sie nun digital, wird auch das Trinkgeld erfasst und hinterlässt seine Spuren in der Buchhaltung. Laut Steueramt Zürich müssen Trinkgelder versteuert werden, wenn sie einen wesentlichen Teil des Lohnes ausmachen. Die Grenze hierfür liegt aktuell bei 10 Prozent. Ob diese erreicht werden, kann bar kaum nachvollzogen werden. Erst die digitale Zahlung macht dies möglich.

Das Ergebnis: Viele Angestellte, die Trinkgeld digital beziehen, haben erst einmal weniger von den erarbeiteten Einnahmen, weil diese versteuert werden müssen. Doch auf lange Sicht können sich die Abgaben trotzdem als positiv erweisen, steigen doch durch den Gesamtlohn auch die Beiträge für Kassen, die zu einer höheren Rente im Alter oder einer besseren Absicherung bei Arbeitslosigkeit, Krankheit und Unfall sorgen.

Fazit

Seit den 1970er-Jahren ist die finanzielle Wertschätzung für Servicepersonal und Dienstleistungen nun schon mit dem Lohn abgegolten. Trotzdem verzichten viele Schweizerinnen und Schweizer nicht darauf, den sogenannten Overtip zu geben. Als wichtigste Faustregel lässt sich festhalten, dass Sie lieber kein Trinkgeld geben als einen verschwindend geringen Betrag. Generell sollten Sie immer dazu bereit sein, 10 Prozent des eigentlichen Betrags draufzuzahlen – oder zumindest auf einen vollen Franken aufzurunden. Befolgen Sie diese ungeschriebenen Regelungen, machen Sie sich auch beim Personal beliebt.

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