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Mann und Frau sitzen auf Pier am See.

Die 3 Säulen im Detail erklärt

Die Altersvorsorge in der Schweiz basiert auf dem bewährten 3-Säulen-Prinzip. Damit sollen die Menschen im Rentenalter ihren angemessenen Lebensstandard behalten können und mögliche Vorsorgelücken geschlossen werden. Neben der staatlichen Vorsorge, der 1. Säule, stehen die berufliche Vorsorge als 2. Säule und die private Vorsorge als 3. Säule.

Das Prinzip der mehrstufigen Absicherung ist Bestandteil der Bundesverfassung. In Artikel 111 steht: «Der Bund sorgt dafür, dass die eidgenössische Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung sowie die berufliche Vorsorge ihren Zweck dauernd erfüllen können.» So soll ein finanzieller Schutz bei Tod, Invalidität und Alter garantiert werden.

1. Säule: staatliche Vorsorge

1. Säule: staatliche Vorsorge

2. Säule: berufliche Vorsorge

2. Säule: berufliche Vorsorge

3. Säule: private Vorsorge

3. Säule: private Vorsorge

1. Säule: staatliche Vorsorge

AHV: Alters- und Hinterlassenenversicherung
IV: Invalidenversicherung
EL: Ergänzungsleistungen
EO: Erwerbsersatz

2. Säule: berufliche Vorsorge

BVG: Berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge
UVG: Unfallversicherung

3. Säule: private Vorsorge

Säule 3a: gebundene Vorsorge
Säule 3b: freie Vorsorge

1. Säule: staatliche Vorsorge

Existenzsicherung

2. Säule: berufliche Vorsorge

Sicherung der gewohnten Lebenshaltung

3. Säule: private Vorsorge

Schliessen von individuellen Vorsorgelücken

1. Säule: staatliche Vorsorge

Obligatorisch

2. Säule: berufliche Vorsorge

Obligatorisch und freiwillig

3. Säule: private Vorsorge

Freiwillig

1. Säule: staatliche Vorsorge

Verantwortung des Staates

2. Säule: berufliche Vorsorge

Verantwortung von Arbeitgebenden

3. Säule: private Vorsorge

Eigenverantwortung

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Wer in der Schweiz lebt oder arbeitet, zahlt bis zum Erreichen des Referenzalters in die AHV ein. Erwerbstätige zahlen ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag Beiträge ein, Nichterwerbstätige ab dem 1. Januar nach dem 20. Geburtstag. Beiträge und Leistungen sind per Gesetz geregelt. Mit der Reform AHV 21, die Anfang 2024 in Kraft getreten ist, wird das Referenzalter der Frauen für den Rentenbezug schrittweise von 64 Jahren auf das der Männer erhöht (65 Jahre). Ein Rentenbezug kann mit einer Kürzung um maximal zwei Jahre vorbezogen oder maximal fünf Jahre aufgeschoben werden, was zu einer Erhöhung führt.

Wissenswert

Die Höhe der Rente ergibt sich aus dem durchschnittlichen Jahreseinkommen und der Anzahl der Beitragsjahre. Eine Vollrente ohne Abzüge erhält, wer nach Vollendung des 20. Altersjahrs bis zum Referenzalter jedes Jahr lückenlos AHV-Beiträge bezahlt hat.

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Vor- und Nachteile des 3-³§Ã¤³Ü±ô±ð²Ô-³§²â²õ³Ù±ð³¾s

Der obligatorische Charakter der 1. Säule (für alle) und der 2. Säule (für Beschäftigte) fördert die finanzielle Sicherheit im Alter, während die 3. Säule die individuelle Anpassung der Altersvorsorge ermöglicht. Weil der Staat die Eigenvorsorge steuerlich fördert, bieten sich Ihnen zudem flexible Möglichkeiten für steuerliche Vorteile. Beispielsweise können Personen mit einer Pensionskasse bis zu 7258 Franken (Stand 2025) pro Jahr in der Säule 3a vom steuerbaren Einkommen abziehen. In der 2. Säule senken freiwillige Einkäufe die Steuerlast.

Zu den Nachteilen des Systems zählt die Notwendigkeit, dass Sie den Überblick über drei verschiedene Vorsorgearten behalten müssen. Dieser ist zum Beispiel nötig, um mögliche Beitragslücken rechtzeitig zu erkennen. Bei unzureichender Planung der eigenen Vorsorge könnten die Ersparnisse im Alter nicht ausreichen. Nicht jeder hat jedoch die finanziellen Mittel, um Steuervorteile durch Vorsorgebeiträge zu maximieren. Zudem gilt: Die Höhe der künftigen Vorsorgeleistungen hängt im 3-³§Ã¤³Ü±ô±ð²Ô-³§²â²õ³Ù±ð³¾ von möglichen Änderungen in der Gesetzgebung ab.

Alle 3 Säulen ergänzen einander und haben die Funktion, das Vorsorgesystem stabil zu machen. International unterscheidet sich das Schweizer System durch die Ausgewogenheit der 3 Säulen und die strikte Aufgabenteilung, die zwischen Staat und privaten Akteuren besteht. Eine Besonderheit ist zudem die Anschlusspflicht in der 2. Säule: In anderen Ländern ist die berufliche Vorsorge häufig kein Obligatorium, sondern freiwillig.

Wissenswert

Im internationalen Vergleich gilt das Altersvorsorgesystem der Schweiz als überdurchschnittlich rentabel, nachhaltig und vertrauenswürdig. Die Publikation «International Pension Gap Index(PDF, 7 MB)» zeigt, dass die Schweiz ein starkes 3-³§Ã¤³Ü±ô±ð²Ô-³§²â²õ³Ù±ð³¾ und eine solide Basis für die Altersvorsorge hat. Im Vergleich zu anderen Ländern ist die Schweiz zwar gut positioniert, es sind aber kontinuierliche Reformen notwendig, um die Rentensicherheit für zukünftige Generationen zu gewährleisten.

Herausforderungen für das 3-³§Ã¤³Ü±ô±ð²Ô-³§²â²õ³Ù±ð³¾

Zu den grossen Herausforderungen des 3-³§Ã¤³Ü±ô±ð²Ô-³§²â²õ³Ù±ð³¾s gehört der demografische Wandel, vor allem in der umlagefinanzierten AHV. Diese ist trotz steigender Steuerbeiträge, z.B. durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer, besonders auf Einzahlerinnen und Einzahler angewiesen, um Rentenzahlungen leisten zu können.

Die demografische Entwicklung führt dazu, dass die Anzahl der Menschen im Ruhestand schneller wächst als die der Erwerbstätigen, was auch mit der steigenden Lebenserwartung zusammenhängt. Aktuell kommt auf rund vier Erwerbstätige eine Person im Ruhestand. In etwa 30 Jahren beträgt das Verhältnis nur noch zwei zu eins. Dadurch geraten Einnahmen und Ausgaben der AHV ins Ungleichgewicht. Rund ein Viertel des Budgets wird nicht aus Beiträgen, sondern durch Bundesmittel, Mehrwertsteuer und Spielbankenabgaben gedeckt.

Pensionskassen, die das Geld der Beitragszahlenden anlegen, müssen mit der Schwankung der Kapitalerträge umgehen. In Niedrigzins- und Inflationsphasen fällt es ihnen schwer, eine positive Rendite zu erzielen, welche die Teuerung ausgleicht. Auch sie stehen vor der Aufgabe, Auszahlungen an Pensionärinnen und Pensionäre zu leisten, deren Lebenserwartung steigt. Die Höhe des Umwandlungssatzes gerät darum immer wieder in die Diskussion.

Allerdings reichen die gesetzlichen Regelungen in vielen Fällen – vor allem bei Teilzeitbeschäftigten – nicht aus, um auch künftig sicher und gut versorgt in den Ruhestand zu gehen und sich zuverlässig gegen Lebensrisiken abzusichern. Daher ist die private Vorsorge ein wichtiger Baustein für die Altersvorsorge, um den Ruhestand finanziell zu sichern und den erwünschten Lebensstandard zu erreichen.

Fazit

Das 3-³§Ã¤³Ü±ô±ð²Ô-³§²â²õ³Ù±ð³¾ hat sich bewährt, weil es auf die Ausgewogenheit von staatlicher, beruflicher und privater Vorsorge achtet. Damit dieses Prinzip auch Ihre Altersversorgung erfolgreich sicherstellen kann, sollten Sie aktiv werden. Das steuerlich begünstigte Schliessen einer Vorsorgelücke setzt voraus, dass Sie diese früh erkennen. Wir unterstützen Sie dabei mit persönlicher Beratung.

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