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2. Säule
Wie hoch wird meine BVG-Rente ausfallen? Mit dem Umwandlungssatz wird die jährliche BVG-Rente aus dem vorhandenen Alterskapital berechnet. Für eine realistische Einschätzung sollten Sie die wichtigsten Fakten kennen.
Inhalt:
Die Frage, wie hoch die eigene Rente sein wird, stellt sich irgendwann jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer. Die Rente im System der Altersvorsorge setzt sich zusammen aus der AHV (1. Säule), der beruflichen Vorsorge BVG (2. Säule) und der privaten Vorsorge (3. Säule). Zusammen sollen die drei Säulen jeder Person einen finanziell abgesicherten Ruhestand ermöglichen.
Im Detail betrachtet ist es das Ziel des BVG, in Kombination mit der AHV ein Renteneinkommen zu erreichen, das etwa 60 Prozent des letzten Lohnes entspricht. Ein wichtiger Faktor für die tatsächliche Höhe der Pensionskassenrente ist der Umwandlungssatz.
Der Umwandlungssatz ist ein festgelegter Prozentsatz, der die jährliche BVG-Rente aus dem Altersguthaben bei der Pensionskasse definiert. Für den obligatorischen Teil des BVG gibt es einen Mindestumwandlungssatz. Dieser im Gesetz über die berufliche Vorsorge vorgeschriebene Umwandlungssatz beträgt 6,8 Prozent (Stand: 2025).
Die jährliche Rente wird durch eine einfache Formel berechnet:
Altersguthaben × Umwandlungssatz = jährliche Rente
Beispiel: Wer ein Alterskapital von 100 000 Franken angespart hat, erhält nach der Pensionierung mit dem aktuellen Umwandlungssatz von 6,8 Prozent eine jährliche Rente von 6800 Franken.
Der Umwandlungssatz wird gesetzlich festgelegt. In die Berechnung seiner Höhe fliessen verschiedene Parameter ein. Die wichtigsten sind:
Mit dem kostenlosen ÃÛ¶¹ÊÓÆµ Vorsorge-Check erhalten Sie einen fundierten Überblick über Ihre aktuelle finanzielle Situation. Damit haben Sie die Basis, Ihre private Altersvorsorge zu optimieren oder auszubauen.
Es profitieren deutlich weniger Menschen als gedacht vom aktuellen Umwandlungssatz von 6,8 Prozent. Er gilt nämlich nur für den obligatorischen Teil, das sogenannte Obligatorium. Liegt der Satz gemäss Ihrem Pensionskassenausweis im Alter von 65 Jahren nicht bei diesem Wert, sind Sie im sogenannten Überobligatorium versichert. Fragen Sie aber für endgültige Klarheit noch einmal bei Ihrer Pensionskasse nach.
Sind sowohl Lohnanteile in der obligatorischen als auch in der überobligatorischen Vorsorge versichert, kann die Pensionskasse bei der Rentenberechnung wahlweise den gesplitteten oder den umhüllenden Umwandlungssatz anwenden.
Wenn die 1. und die 2. Säule nicht genügen, um Ihren gewünschten Lebensstandard im Alter aufrechtzuerhalten, müssen Sie zusätzlich sparen. Finden Sie jetzt heraus, wie viel.
Der aktuell gültige, gesetzlich bestimmte Umwandlungssatz für das BVG-Obligatorium ist seit vielen Jahren unverändert. Bis zum Jahr 2005 betrug er 7,2 Prozent.
Eine Absenkung auf 6,0 Prozent im Zuge einer BVG-Reform – begründet mit der weiter gestiegenen Lebenserwartung und dem tieferen Zinsniveau – plante das Parlament im Jahr 2023. Mit dem Scheitern dieser Reform in der Volksabstimmung im September 2024 blieb der Umwandlungssatz bei 6,8 Prozent. Bereits 2017 war eine angestrebte Senkung des Umwandlungssatzes auf 6,0 Prozent an der Urne gescheitert.
Diese Fixierung des Umwandlungssatzes gilt jedoch nur für den obligatorischen Teil. Bei den Umwandlungssätzen der Pensionskassen im überobligatorischen Teil gibt es seit dem Jahr 2003 vor allem einen Trend: nach unten. Bis zum Jahr 2029 wird ein weiteres Absinken auf 5,23 Prozent erwartet.
Ein zu hoher Umwandlungssatz wirkt sich negativ auf die Renten der künftigen Rentnerinnen und Rentner aus – vor allem der heute jungen Generationen.
Die Mehrheit der Pensionskassen drängt auf eine Senkung des Mindestumwandlungssatzes, da die Lebenserwartung konstant steigt und die Renditeaussichten angesichts niedriger Zinsen für eine stabile Finanzierung nicht ausreichen.
Ist die Finanzierung nicht gewährleistet, müssen Gelder zur Sicherung der Renten eingesetzt werden, die andernfalls den heute noch Erwerbstätigen in Form einer höheren Verzinsung zugutekämen. Dies betrifft besonders die Besserverdienenden, deren überobligatorisches Guthaben das obligatorische in aller Regel deutlich übersteigt. Die Reform der beruflichen Vorsorge (BVG-Reform) hätte dem entgegenwirken sollen. Â
Um zu verstehen, warum Sie wie viel Rente aus der 2. Säule erhalten, müssen Sie den Umwandlungssatz kennen. Denn Ihr eingezahltes Vermögen wird Ihnen über die Pensionskasse nicht einfach wieder in gleichen Teilen ausgezahlt, wenn Sie das Referenzalter erreicht haben.
Doch der aktuelle Umwandlungssatz reicht auf lange Sicht nicht mehr aus, um das Solidaritätsprinzip und die Generationengerechtigkeit der beruflichen Vorsorge aufrechtzuerhalten. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Finanzierung der 2. Säule nun nach der an der Urne gescheiterten BVG-Reform entwickelt.
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