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Eigennutzung vs. Vermietung

Wenn es um Immobilien und Steuern geht, dann spielt es vor allem eine grosse Rolle, ob die Immobilie von Ihnen selbst genutzt wird oder ob Sie diese vermieten wollen.

Wissenswert: mögliche Änderungen bei Abschaffung des Eigenmietwerts

Ende 2024 beschlossen Stände- und Nationalrat die Abschaffung des Eigenmietwerts, wodurch viele ´¡²ú³ú³Ü²µ²õ³¾Ã¶²µ±ô¾±³¦³ó°ì±ð¾±³Ù±ð²Ô für Wohneigentum entfallen würden. Steuerabzüge für Hypothekarzinsen, Unterhalt und energetische Sanierungen wären stark eingeschränkt. Kantone könnten zudem eine Objektsteuer auf Zweitwohnungen einführen. Ob die Reform umgesetzt wird, entscheidet das Volk – bis dahin gelten die bisherigen Regelungen.

Abzugsfähige Kosten

Bewohnen Sie eine Immobilie selbst, dann haben Sie diverse Möglichkeiten, Steuerabzüge geltend zu machen. Machen Sie sich mit den steuerlichen ´¡²ú³ú³Ü²µ²õ³¾Ã¶²µ±ô¾±³¦³ó°ì±ð¾±³Ù±ð²Ô rund um Ihre Immobilie vertraut und verschaffen Sie sich einen Überblick über die grössten Sparfaktoren.

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Sie wollen wissen, wie sich die Immobilienpreise oder die Bevölkerung in einer Gemeinde entwickelt haben? Oder wie der Standort generell eingestuft wird? Wie hoch die Steuerbelastung ist? Der Gemeinde-Ratgeber von ÃÛ¶¹ÊÓÆµ gibt Ihnen alle Antworten, kompakt und kostenlos.

Steuern beim Verkauf von Immobilien

Der Verkauf einer Immobilie ist ebenfalls mit Steuern verbunden. Allen voran ist dabei die Grundstückgewinnsteuer zu nennen. Diese ist vereinfacht gesagt auf der Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis zu zahlen. Die Differenz kann durch verschiedene Abzüge wie getätigte wertvermehrende Investitionen reduziert werden. In vielen Kantonen ist diese Steuer progressiv ausgestaltet. Das heisst, dass die Höhe des Steuersatzes von der Höhe des Gewinns abhängt. Daneben spielt auch die Haltedauer der Immobilie eine Rolle bei der Höhe der Steuer: Je länger die Immobilie in Ihrem Besitz war, umso weniger Steuern müssen Sie zahlen. Doch aufgepasst: Verkaufen Sie Ihre Immobilie nach kürzerer Haltedauer (z.B. bereits innerhalb der ersten fünf Jahre), müssen Sie einen Zuschlag zahlen, der je nach Kanton unterschiedlich hoch ausfallen kann.

Die Grundstückgewinnsteuer muss nicht immer sofort gezahlt werden. Sie erhalten einen Aufschub, wenn Sie innerhalb einer festgelegten Periode (i.d.R. zwei Jahre) eine Ersatzliegenschaft kaufen und diese selbst bewohnen. Die Steuer wird in dem Fall zu einem späteren Zeitpunkt fällig.

Steuern bei Erbschaft und Schenkung

Immobilien sind oftmals auch Gegenstand von Erbschaften und Schenkungen. Dabei kommt die Schenkungs- resp. die Erbschaftssteuer ins Spiel. Hier spielen der Wert der Liegenschaft und der Grad der Verwandtschaft eine grosse Rolle. Je höher das geerbte Vermögen oder die Schenkung und je weiter entfernt der Verwandtschaftsgrad, umso höher sind die zu bezahlenden Steuern durch die Erbinnen und Erben oder die Beschenkten. Die erwähnten Steuern fallen in der Regel dort an, wo sich die Immobilie befindet.

Fazit

Ob Kauf oder Verkauf, Schenkung oder Erbe, Selbstnutzung oder Vermietung: Eine gründliche Planung ist für Immobilienbesitzerinnen und -besitzer das A und O, um optimale steuerliche Ergebnisse zu erzielen. Je nach Kanton gibt es bezüglich Steuern und Immobilien unterschiedliche Punkte zu berücksichtigen. Um detaillierte Informationen zu den Immobiliensteuern zu finden, lohnt es sich, die Websites der jeweiligen kantonalen Steuerverwaltung zu besuchen. Diese bieten häufig umfassende Informationen und Online-Rechner an. Wenn Sie darüber hinaus die Möglichkeiten zur Steuerersparnis kennen, bietet Ihnen der Immobilienbesitz steuerliche Vorteile, etwa durch die indirekte Amortisation über die Säule 3a oder eine frühzeitige Vermögensübertragung.

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