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Eine Frühpensionierung klingt für viele verlockend. Doch nicht alle, die diesen Traum haben, können ihn sich finanziell leisten. Eine mögliche Alternative ist die Teilpensionierung. Beginnen Sie am besten frühzeitig mit Ihrer finanziellen Planung. Der 50. Geburtstag ist ein guter Zeitpunkt dafür.

Was ist eine Teilpensionierung?

Der Übergang in den Ruhestand lässt sich flexibel gestalten. Ab einem bestimmten Alter, in der Regel ab 58 Jahren, können Sie zwischen Frühpensionierung, Teilpensionierung, ordentlicher Pensionierung oder aufgeschobener Pensionierung wählen. Diese Freiheit ermöglicht es Ihnen, die letzten Jahre im Berufsleben nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen zu gestalten.

Mit einer Teilpensionierung reduzieren Sie Ihr Arbeitspensum und Ihr Einkommen. Ihr Berufsleben endet also nicht abrupt, sondern Sie gehen schrittweise in den Ruhestand über. So bleiben Sie aktiv im Berufsleben und können trotzdem immer mehr Freizeit geniessen. Durch den Vorbezug von Leistungen aus Ihrer Pensionskasse und gegebenenfalls der AHV sichern Sie sich finanziell ab.

Die Möglichkeiten der Teilpensionierung im Detail

Wenn Sie eine Teilpensionierung in Erwägung ziehen, sollten Sie die einzelnen ³§Ã¤³Ü±ô±ðn Ihrer Altersvorsorge genau analysieren. Bei der Reduzierung von Arbeitszeit und Einkommen können Sie die Stärken der einzelnen ³§Ã¤³Ü±ô±ðn so nutzen, dass Sie weiterhin ein stabiles Einkommen haben, Vorsorge beziehen und dabei weniger arbeiten.

Bei der AHV können Sie Ihre Rente bis zu zwei Jahre vor dem Referenzalter vorbeziehen. Seit Anfang 2024 haben Sie auch die Option auf eine Teilrente zwischen 20 und 80 Prozent der Altersrente.

Wissenswert

Voraussetzung für eine Teilpensionierung ist, dass Ihr Arbeitgeber der verringerten Arbeitszeit zustimmt. Eine weitere Bedingung ist, dass Sie Ihre Arbeitszeit und Ihren Lohn dauerhaft und erheblich verringern.

Dauerhaft bedeutet, dass die Teilpensionierung nicht rückgängig gemacht werden kann. Haben Sie Ihr Arbeitspensum einmal gesenkt, dürfen Sie es nicht wieder erhöhen, zumindest nicht beim gleichen Arbeitgeber. Erheblich bedeutet, dass Sie beides um mindestens 20 Prozent reduzieren.

Spätestens ab dem 63. Lebensjahr können Sie auch bei Pensionskassen teilpensioniert werden. Bei vielen Kassen geht das auch schon früher, in der Regel ist es zwischen 58 und 70 Jahren möglich. Genaue Informationen dazu finden Sie in Ihrem Pensionskassenreglement.

In der ³§Ã¤³Ü±ô±ð 3a wiederum haben Sie die Möglichkeit, Ihr Vorsorgekapital bis zu fünf Jahre vor dem Referenzalter abzurufen. Allerdings sind ab diesem Zeitpunkt keine Teilbezüge zwecks Wohneigentumsförderung mehr möglich.

Teilpensionierung mit den 3 ³§Ã¤³Ü±ô±ðn der Vorsorge

³§Ã¤³Ü±ô±ð

³§Ã¤³Ü±ô±ð

Beginn des Vorbezugs

Beginn des Vorbezugs

Besonderheit

Besonderheit

Das müssen Sie berücksichtigen

Das müssen Sie berücksichtigen

³§Ã¤³Ü±ô±ð

1 (AHV)

Beginn des Vorbezugs

2 Jahre vor Referenzalter (im Rahmen der AHV 21 für Frauen der Jahrgänge 1961–1969 bereits ab Alter 62 möglich)

Ìý

Besonderheit

In 3 Stufen möglich

Das müssen Sie berücksichtigen

Dauerhafte Rentenkürzung

³§Ã¤³Ü±ô±ð

2 (Pensionskasse)

Beginn des Vorbezugs

Zwischen 58 und 70 Jahren

Besonderheit

Bedingungen sind abhängig vom Reglement der Kasse

Das müssen Sie berücksichtigen

Steuerliche Besonderheiten

³§Ã¤³Ü±ô±ð

3a

Beginn des Vorbezugs

5 Jahre vor Referenzalter

Besonderheit

Auszahlung erfolgt vollständig

Das müssen Sie berücksichtigen

Gestaffelte Auszahlung durch mehrere Vorsorgekonten oder Vorsorgedepots, wobei jeweils ein Konto und ein Depot eine Einheit bilden

Teilpensionierung AHV (1. ³§Ã¤³Ü±ô±ð)

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) soll den Grundbedarf im Alter decken und muss obligatorisch gezahlt werden, sobald Sie berufstätig sind. Bei einer Teilpensionierung beeinflussen verschiedene Faktoren die Berechnung Ihrer AHV-Rente.

Teilpensionierung Pensionskasse (2. ³§Ã¤³Ü±ô±ð)

Seit dem 1. Januar 2024 sind auch Pensionskassen dazu verpflichtet, eine Teilpensionierung zu ±ð°ù³¾Ã¶²µ±ô¾±³¦³ó±ð²Ô. Jedoch sind die Voraussetzungen von Kasse zu Kasse unterschiedlich. So kann jede Pensionskasse selbst entscheiden, ab welchem Alter eine Teilpensionierung gestattet ist. Die gesetzliche Spanne liegt derzeit zwischen 58 und 70 Jahren, wobei spätestens ab Alter 63 eine Teilpensionierung ermöglicht werden muss.

Teilpensionierung gebundene private Vorsorge (3. ³§Ã¤³Ü±ô±ð)

Auch die private Vorsorge lässt sich mit der richtigen Planung im Falle einer Teilpensionierung vorbeziehen. Nutzen Sie das Vermögen aus der ³§Ã¤³Ü±ô±ð 3a, müssen Sie entscheiden, ob Sie das Geld gestaffelt oder als Gesamtes beziehen möchten. Wenn Sie sich für den gestaffelten Bezug entscheiden, sollten Sie besonders frühzeitig Vorkehrungen treffen.

Wie steht es um Ihre Vorsorge?

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Einkommens- und Vorsorgelücke bei der Planung berücksichtigen

Für Sie als Rentner oder Rentnerin wird sich Ihr Einkommen wesentlich verringern: Die Leistungen aus der 1. und der 2. ³§Ã¤³Ü±ô±ð sichern im Durchschnitt 60 Prozent des letzten Einkommens. Wenn Sie sich für eine Teilpensionierung entscheiden, wird die Lücke zwischen aktuellem Einkommen und Altersrente vermutlich grösser, weil Sie vorzeitig Leistungen beziehen und eventuell weniger vorsorgen.

Wenn Sie Ihre AHV-Rente vorbeziehen, müssen Sie damit rechnen, dass Ihre Rente sinkt. Die Reduktion beträgt je nach Dauer des Vorbezuges zwischen 0.6% bis 13.6%. Für die Frauen der Übergangsgeneration gelten separate Bestimmungen.

Ihre Pensionskassenrente verringert sich, weil Sie Leistungen schon vor dem ordentlichen Pensionsalter beziehen. Hinzu kommt, dass Ihr geringeres Erwerbseinkommen nach der Arbeitsreduzierung dazu führt, dass Ihr mögliches Spar- und Vorsorgepotenzial in der 2. ³§Ã¤³Ü±ô±ð sinkt. Die 3. ³§Ã¤³Ü±ô±ð ist ebenfalls betroffen, wenn Sie keiner Pensionskasse angeschlossen sind. Rechnen Sie den entgangenen Zinseszinseffekt zu diesem potenziellen Guthaben hinzu, kann sich Ihre Altersvorsorge deutlich reduzieren.

Wissenswert

Anders als bei einer Frühpensionierung nehmen Sie bei einer Teilpensionierung Schritt für Schritt Leistungen in Anspruch. Gleichzeitig können Sie weiterhin Vorsorgekapital bis zur endgültigen Pensionierung aufbauen, weil Sie Ihre Berufstätigkeit nur schrittweise zurückfahren.

Weil eine Teilpensionierung von vielen individuellen Parametern abhängt, ist es unabdingbar, dass Sie die Schritte planenÌýund sorgfältig vorbereiten. Nur so finden Sie den besten Zeitpunkt für den Bezug aus den jeweiligen Vorsorgesäulen oder berechnen die bestmögliche Höhe der finanziellen Verringerung. Klären Sie die Einkommenslücke vor und nach dem Pensionierungsschritt vorab, gelingt Ihnen der schrittweise Rückzug aus Ihrem Beruf ohne negative Überraschung.

Massnahmen zum Schliessen der Lücke

Entstandene Einkommenslücken gleichen Sie auf mehreren Wegen aus. Sie können in dem Umfang, wie Sie Ihr Arbeitspensum reduzieren, Kapital oder Rente aus der Pensionskasse vorbeziehen, um die aktuelle Einkommenslücke zu schliessen. Da dies Ihre künftige Altersrente verringert, können Sie in der 2. ³§Ã¤³Ü±ô±ð freiwillig Beiträge vorab leisten.

Die Höhe des Betrags, den Sie bis zum Beginn Ihrer Teilpensionierung einzahlen dürfen, ist auf Ihrem Pensionskassenausweis vermerkt. Mit einem freiwilligen Einkauf in Ihre Pensionskasse stabilisieren Sie langfristig Ihr Alterseinkommen. Beachten Sie, dass nach einem Einkauf in die Pensionskasse während dreier Jahre kein Kapitalbezug möglich ist.

Eine weitere Möglichkeit, künftige finanzielle Lücken zu schliessen, ist die private Vorsorge im Rahmen der 3. ³§Ã¤³Ü±ô±ð. Mit der steuersparenden freiwilligen Investition in ein Vorsorgekonto oder ein Vorsorgedepot bauen Sie zusätzliches Kapital für Ihr Alter auf und verhindern damit Lücken, die durch Ihre Teilpensionierung in der 1. und der 2. ³§Ã¤³Ü±ô±ð entstehen würden.

Wie viel Steuern kann ich mit der ³§Ã¤³Ü±ô±ð 3a sparen?

Einzahlungen in die ³§Ã¤³Ü±ô±ð 3a lohnen sich doppelt. Sie sorgen vor und reduzieren Ihre Steuerlast. Berechnen Sie, wie viel Steuern Sie sparen können.

Vorteile der Teilpensionierung

Die schrittweise Pensionierung ist für viele Menschen eine gute Möglichkeit, sich langsam und geplant aus ihrem Berufsleben zurückzuziehen. Sie bietet nicht nur Vorteile in der Freizeitgestaltung, sondern kann sich auch finanziell auszahlen:

  • Berufliche Belastungen und Stress werden verringert, was sich positiv auf die Gesundheit auswirken kann.
  • Sie profitieren von der finanziellen Sicherheit durch Teilrente und Teillohn und nehmen weiterhin aktiv am Erwerbsleben teil, wodurch Sie Ihre Altersvorsorge weiter aufbauen.

In einigen Fällen kann es vorkommen, dass Sie möglicherweise ein höheres Einkommen erwirtschaften als vor dem Rentenbezug, was auch zu einer höheren Steuerbelastung führt.

Sie können flexibel reagieren: Schieben Sie die AHV-Rente auf, erhöht sich die spätere Rente. Gleichzeitig bietet die ³§Ã¤³Ü±ô±ð 3a Möglichkeiten, steuersparend Altersvermögen aufzubauen. Sie zahlen trotz Teilpensionierung weiter in die ³§Ã¤³Ü±ô±ð 3a ein und verringern so Ihr steuerbares Einkommen.

Steuervorteile der Teilpensionierung durch Kapitalbezug

Eine Teilpensionierung kann weitere steuerliche Vorteile bringen: Wenn Sie sich Ihr Altersguthaben bei der Pensionskasse als Kapital auszahlen lassen, dann ist der Steuersatz niedriger als bei Ihrer Einkommenssteuer. Verteilen Sie die Auszahlung zusätzlich auf mehrere Jahre, verringern Sie Ihre Steuerbelastung noch mehr.

Lassen Sie sich Ihr Pensionskassenguthaben hingegen als Rente auszahlen, wird diese einfach zum übrigen Einkommen hinzugezählt und entsprechend steuerlich belastet.

Pensumsreduktion: Alternative zur Teilpensionierung

Können Sie sich eine Teilpensionierung nicht leisten, weil die Einkommenslücken zu gross sind, oder wollen Sie Ihr angespartes Altersguthaben nicht angreifen, dann bietet sich eine Pensumsreduktion als Alternative an. Dabei verringern Sie Ihr Arbeitspensum, verzichten aber bewusst darauf, vorzeitig Leistungen aus Ihrer Altersvorsorge in Anspruch zu nehmen.

Allerdings verdienen Sie bei der Pensumsreduktion weniger, weshalb sich auch Ihre Vorsorgebeiträge verringern. Damit fallen Ihre Rentenansprüche bei der AHV und das künftige Alterskapital in der beruflichen Vorsorge geringer aus, als wenn Sie voll weitergearbeitet hätten.

Doch auch da können Sie gegensteuern: Viele Pensionskassen bieten Ihnen bis zu einer Reduktion von maximal 50 Prozent unter bestimmten Bedingungen an, den versicherten Lohn auf dem Niveau vor der Reduzierung zu belassen. Dabei zahlen Sie weiterhin dieselben Pensionskassenbeiträge, müssen aber für den Teil der Pensumsreduktion meist zusätzlich auch die Arbeitgeberbeiträge übernehmen.

Wie bereits oben erwähnt, ist eine Sperrfrist von drei Jahren nach einem freiwilligen Einkauf in die Pensionskasse zu beachten, wenn ein Kapitalbezug ins Auge gefasst wird. Auch können Sie möglicherweise in der ³§Ã¤³Ü±ô±ð 3a entsprechend aufstocken. Das hat zwar zur Folge, dass durch die Pensumsreduktion Ihr Einkommen schrumpft und Sie zudem zusätzliche freiwillige Beiträge leisten müssen. Aber Ihr Anspruch auf ungekürzte Altersleistungen bleibt weiterhin bestehen.

Fazit

Früher in den Ruhestand, mehr Zeit für sich und dennoch wenig Einbusse bei Lohn und Rente: Eine Teilpensionierung bietet Ihnen viele Möglichkeiten, den Ruhestand nach Ihren Bedürfnissen zu gestalten. Damit Sie Ihren Lebensstandard bis ins hohe Alter halten können, sind allerdings viele Schritte zu beachten. Aus diesem Grund ist genaue Planung wichtig. Schaffen Sie sich rechtzeitig einen Überblick über Ihre Bedürfnisse, Ihre Möglichkeiten sowie die rechtlichen und steuerlichen Bedingungen, die Ihnen heute den Ausstieg aus dem Berufsleben erleichtern.

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