Alleineigentum, Gesamteigentum oder Miteigentum: Die Eigentumsfrage ist nur eine von vielen Fragen, die es beim Immobilienkauf zu klären gibt.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Sprechen Sie als Paar vor dem Kauf einer Wohnung oder eines Hauses offen über Ihre finanzielle Lage.
  • Wählen Sie eine Eigentumsform und legen Sie die wichtigsten Entscheidungen als Paar vertraglich fest.
  • Beachten Sie auch, wie Ihre zukünftige finanzielle Situation mit dem Erwerb Ihrer Traumimmobilie vereinbar ist.

Der Kauf einer Liegenschaft gehört zu den grössten finanziellen Entscheidungen im Leben. Umso wichtiger ist, dass man sich über Wünsche und Erwartungen, aber auch Möglichkeiten im Klaren ist. Wir zeigen Ihnen auf, worauf Sie beim Immobilienkauf in der Schweiz achten sollten und welche Themen als Paar besprochen werden sollten.

Sprechen Sie in der Beziehung über Geld

Es ist nicht immer einfach, in der Beziehung über Geld zu sprechen. Aber es lohnt sich. Gemäss Studie (siehe unten stehende Box) erhöhen Frauen, die in ihrer Partnerschaft langfristige Finanzentscheide gemeinsam treffen, nicht nur ihre finanzielle Sicherheit, sie blicken auch positiver in die Zukunft. Das gilt ganz besonders für das Thema Immobilienkauf.

Nehmen Sie darum Ihre Finanzen gemeinsam in die Hand, zum Beispiel mit einem Haushaltsbudget. Dieses hilft Ihnen, zusammen festzulegen, wie viel eigene Mittel Sie monatlich auf die Seite legen können, um schlussendlich ausreichend Eigenkapital für die Eigenheimfinanzierung zur Verfügung zu haben.

Machen Sie sich frühzeitig Gedanken

Ob verheiratet oder nicht – ein Paar sollte sich frühzeitig Gedanken über die Finanzierung eines Hauses oder einer Wohnung machen. Denn der Kauf von Wohneigentum, egal, ob als Anlage oder Eigenheim, bringt langfristige Verpflichtungen gegenüber der Bank und laufende Kosten mit sich.Ìý

Ereignisse wie eine Trennung können ein Paar mit gemeinsamem Immobilienbesitz in finanzielle Schwierigkeiten bringen. Wer soll in einem solchen Fall das Eigenheim übernehmen? Und wer wird für die Hypothek und den Unterhalt aufkommen? Juristisch gesehen ist in solchen Fällen der Grundbucheintrag massgeblich. Ohne die nötigen Belege wird es unter Umständen schwierig, aufzuzeigen, welche Partei wie viel Eigenkapital eingebracht hat und was im Voraus abgemacht wurde.Ìý

Das sagt die Studie: Frauen und Finanzen

Gemäss ÃÛ¶¹ÊÓÆµ Investor Watch Report bewerten Frauen langfristige Finanzen zwar als sehr wichtig, viele von ihnen befassen sich jedoch nicht mit diesem Thema. Als Grund geben viele die Aussage «Ich denke, mein Ehepartner weiss mehr über dieses Thema als ich» an.Ìý

Der ÃÛ¶¹ÊÓÆµ Investor Watch Report zeigt aber auch: Frauen, die sich an langfristigen Finanzentscheiden beteiligen, sorgen sich weniger um ihre finanzielle Zukunft. Erfahren Sie mehr über diese interessante Studie.Ìý 

Regeln Sie zentrale Fragen vertraglich

Auch wenn niemand auf einen solchen Fall hofft: Beugen Sie den möglichen Folgen einer Trennung vor und klären Sie wichtige Fragen frühzeitig mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin. Eine Möglichkeit stellt ein Ehe- oder Konkubinatsvertrag dar. In einem solchen Vertrag ist eine individuelle Regelung von Einkommen und Vermögen möglich. Dieses Vorgehen ist nicht zwingend, ermöglicht einem Paar jedoch, Gütertrennung oder Gütergemeinschaft festzulegen. Zudem können auch Nachlassplanung beziehungsweise Erbschaft verbindlich geregelt werden. Da eine «physische» Immobilie nicht einfach in Stücke aufgeteilt werden kann, ist eine klar dokumentierte Regelung für die Weitergabe der Wohnung oder des Hauses wichtig. Sie beugt Konflikten zwischen den Parteien vor.

Entscheiden Sie über die Eigentumsform

Wenn Sie als Paar gemeinsam ein Haus oder eine Wohnung kaufen, müssen Sie sich für eine Eigentumsform entscheiden. Laut Schweizer Recht gibt es drei Möglichkeiten, Eigentum zu erwerben:

  • Alleineigentum: Nur eine Seite bringt Eigenkapital ein und wird als Alleineigentümerin oder -eigentümer im Grundbuch eingetragen. Die Alleineigentümerin kann frei über das Wohneigentum verfügen, trägt dabei aber auch die alleinige Verantwortung. Handelt es sich bei der Immobilie um das gemeinsame Haus oder die gemeinsame Wohnung des Ehepaars, darf das Eigenheim nicht ohne Zustimmung des Partners oder der Partnerin verkauft werden.
  • Gesamteigentum: Mehrere Parteien bringen Eigenkapital ein, und die Immobilie gehört allen Parteien zu gleichen Teilen – egal, wie viel Eigenkapital jemand eingebracht hat. Die Eigentümer können über die Immobilie nur gemeinsam verfügen und es ist nicht möglich, einzelne Anteile zu veräussern.
  • Miteigentum: Beide Partnerinnen oder Partner bringen Eigenkapital ein und werden im Grundbuch mit der jeweiligen Eigentumsquote eingetragen.ÌýBeide können frei über ihren Anteil verfügen, tragen aber auch die Pflichten dafür. Für den Fall, dass eine Miteigentümerin ihren Anteil verkaufen will, räumt das Gesetz den anderen Miteigentümern ein Vorkaufsrecht ein.

Die Wahl der Eigentumsform hängt von Ihren finanziellen Möglichkeiten und von der Beziehung zum Partner oder zur Partnerin ab. Die meisten Paare entscheiden sich für das Miteigentum, da dieses etwa im Fall einer Auflösung der Partnerschaft weniger Konfliktpotenzial bietet.

Setzen Sie sich aktiv mit Hypotheken auseinander

Wenn Paare Wohneigentum gemeinsam finanzieren, haften sie gegenüber der Bank solidarisch für die Hypothek. Vor allem für Paare mit zwei Einkommen ist es so leichter, die Tragbarkeitsanforderungen der Bank bezüglich Eigenkapital und Einkommen zu erfüllen. Welcher Partner oder welche Partnerin bei der Finanzierung mehr Eigenkapital einbringt, spielt bei der Regelung der Hypothek aus Sicht der Bank keine Rolle.

Das Fremdkapital der Bank wird meist in eine erste und eine zweite Hypothek aufgeteilt, mit der maximal zwei Drittel beziehungsweise rund 13 Prozent des Verkehrswerts finanziert werden. Ausserdem müssen 20 Prozent aus Eigenmitteln eingebracht werden. Die zweite Hypothek muss innerhalb von 15 Jahren oder bei älteren Hypothekarnehmerinnen und -nehmern spätestens bis zur Pensionierung zurückbezahlt werden. Erfahren Sie alles über die Bedingungen zur Aufnahme einer Hypothek, über die verschiedenen Arten von Hypotheken sowie über Tragbarkeit, Amortisation und Möglichkeiten zum Verlängern, Erhöhen oder Anpassen in unserem Hypotheken-Guide für Eigentümerinnen.Ìý

Behalten Sie die Tragbarkeit im Auge – auch nach Ihrer Pensionierung

Ein wichtiges Kriterium bei der Vergabe von Hypotheken ist die Tragbarkeit. Sie gibt Auskunft über das Verhältnis des Haushaltseinkommens der potenziellen Käuferin zu den laufenden Kosten eines Hauses oder einer Wohnung und deren Finanzierung. Wenn man in den Ruhestand eintritt und das Einkommen stark sinkt, verändern sich auch die Rahmenbedingungen für die Tragbarkeitsanforderungen der Hypothek. Um die maximale Höhe der Hypothek zu bestimmen, wird oftmals die Faustregel zitiert: Die fortlaufenden Kosten dürfen nicht mehr als ein Drittel des Haushaltseinkommens der Käuferin ausmachen.Ìý

Eine Möglichkeit, die Tragbarkeit auch nach der Pensionierung zu gewährleisten, ist eine Teilamortisation der Hypothek. Eine frühzeitige Planung ist in jedem Fall sinnvoll. Finden Sie heraus, ob Sie sich Ihre Wunschimmobilie leisten können – mit dem ÃÛ¶¹ÊÓÆµ Hypothekenrechner.

Vergessen Sie den Unterhalt nicht

Neben den Kosten für Amortisation und Hypothekarzinsen fallen Neben- und Unterhaltskosten für das Instandhalten der Liegenschaft an. Dazu zählen Abgaben für Wasser, Abwasser und Kehricht, Versicherungen, je nach Kanton Liegenschaftssteuern, aber auch Kosten für Warmwasser und Energie, den laufenden Gebäudeunterhalt und kleinere Reparaturen sowie den Umgebungsunterhalt. Insgesamt sollten 0,7 bis 1 Prozent des Kaufpreises jährlich für Nebenkosten und den Unterhalt der Liegenschaft reserviert werden. Ist eine Liegenschaft schon etwas älter oder in schlechtem Zustand, können diese Kosten durchaus höher ausfallen. Es empfiehlt sich deshalb, jährliche Rücklagen zu bilden. Dieses finanzielle Polster hilft zu vermeiden, dass die Hypothek erhöht werden muss, wenn grössere Unterhaltsarbeiten anstehen.Ìý

Unser Tipp: Eröffnen Sie ein zusätzliches Konto für die Unterhaltskosten und zahlen, Sie darauf regelmässig ein.

Zuletzt sind auch die steuerlichen Aspekte von Wohneigentum zu beachten. So wird der Eigenmietwert (das Äquivalent der möglichen Mieteinnahmen bei einer hypothetischen Vermietung der Immobilien) in der Schweiz als steuerbares Einkommen gerechnet. Im Gegenzug können aber Abzüge für beispielsweise Schuldzinsen, Unterhalt oder werterhaltende Umbauten gemacht werden. Auch bei einem möglichen Verkauf fallen Steuern an, die einen beträchtlichen Anteil des Verkaufsgewinns betragen können.

Sichern Sie sich gegen Unvorhergesehenes ab

Bei einer Trennung oder einer Scheidung, bei Erwerbsunfähigkeit oder gar dem Tod des Partners oder der Partnerin kann der Traum vom Eigenheim schnell platzen. Wir zeigen Ihnen gern Möglichkeiten auf, um sich finanziell abzusichern.Ìý

Für Ehepaare: Lässt sich ein Ehepaar scheiden, wird das Vermögen anhand des gewählten Güterstands geteilt, sofern im Ehevertrag nichts anderes vereinbart wurde.Ìý

Für unverheiratete Paare: Kauft ein unverheiratetes Paar zusammen eine Immobilie, empfiehlt es sich, einen Konkubinatsvertrag abzuschliessen, der die Trennung regelt. Gleichzeitig sollten Sie sich als unverheiratetes Paar auch mit den Auswirkungen eines Todesfalls und einer allfälligen Erbschaft (inklusive Erbschaftssteuer) beschäftigen.

Beim Immobilienerwerb und bei seiner Finanzierung gibt es kein Patentrezept. Deshalb sollte jedes Paar eine Lösung anstreben, die auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmt ist. Unsere Expertinnen und Experten beraten Sie gern. Melden Sie sich hier für eine unverbindliche Beratung.

Women's Wealth Academy

Frauen, die sich aktiv an Finanzentscheiden beteiligen, erhöhen ihre Chance auf finanzielle Sicherheit und machen sich weniger Sorgen um ihre Zukunft.

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