ÃÛ¶¹ÊÓÆµ Asset Management (Deutschland) GmbH ("ÃÛ¶¹ÊÓÆµ AM D") berücksichtigt keine nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren ("PAI") auf Gesellschaftsebene im Sinne von Artikel 4 der Offenlegungsverordnung (Verordnung der Europäischen Union (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor ("SFDR"). ÃÛ¶¹ÊÓÆµ AM D verwaltet allerdings weiterhin Produkte, bei denen PAIs berücksichtigt werden.
- In den Jahren 2023 und 2024 erstellte ÃÛ¶¹ÊÓÆµ AM D freiwillig PAI-Berichte auf konsolidierter Basis für alle Produkte unter ihrer Verwaltung und Management, basierend auf dem Nachhaltigkeitsrahmen der ÃÛ¶¹ÊÓÆµ-Gruppe und ÃÛ¶¹ÊÓÆµ Asset Management.
- Mit Wirkung vom 31. März 2025 hat ÃÛ¶¹ÊÓÆµ AM D entschieden, dies auf Ebene der Rechtseinheit nicht mehr zu tun, nachdem mehrere Schlüsselfaktoren sorgfältig abgewogen wurden, darunter:
- ÃÛ¶¹ÊÓÆµ AM D übernimmt für einen Teil der Portfolien die Portfoliomanagementfunktion von anderen Kapitalverwaltungsgesellschaften, die auf Produktebene ihre eigenen Nachhaltigkeitsrahmenwerke umsetzen, die gegebenenfalls PAIs berücksichtigen können;
- Da die PAI-Indikatoren und die damit verbundenen geplanten Maßnahmen über alle Produkte unter der Verwaltung und Management von ÃÛ¶¹ÊÓÆµ AM D aggregiert werden und sich deren Zusammensetzung jährlich verändern kann, ist ÃÛ¶¹ÊÓÆµ AM D der Ansicht, dass diese Informationen für die Anleger nicht nützlich sind und
- ÃÛ¶¹ÊÓÆµ AM D verzeichnet auf Gesellschaftsebene ein geringes Interesse an den veröffentlichten PAI-Berichten.
ÃÛ¶¹ÊÓÆµ-AM, bzw. ÃÛ¶¹ÊÓÆµ AM D werden die relevanten Marktentwicklungen weiterhin beobachten und ihre Haltung in Zukunft möglicherweise anpassen.
Da ÃÛ¶¹ÊÓÆµ AM D im Kalenderjahr 2023 noch über die Offenlegung auf ihrer Website über die positive PAI-Gegenleistung auf Gesellschaftsebene vorgenommen hatte, finden Sie im Folgenden die entsprechende PAI-Erklärung, wie sie gemäß SFDR erforderlich ist.
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ÃÛ¶¹ÊÓÆµ Asset Management (Deutschland) GmbH hat freiwillig einen ³Õ±ð°ù²µÃ¼³Ù³Ü²Ô²µ²õ²¹³Ü²õ²õ³¦³ó³Ü²õ²õ eingerichtet.
Er besteht aus 5 Personen:
- Vorsitzender des Aufsichtsrats (zugleich Vorsitzender des ³Õ±ð°ù²µÃ¼³Ù³Ü²Ô²µ²õ²¹³Ü²õ²õ³¦³ó³Ü²õ²ões)
- 1 Mitarbeiter der Personalabteilung der ÃÛ¶¹ÊÓÆµ Europe SE
- Management (derzeit 2) der ÃÛ¶¹ÊÓÆµ Asset Management (Deutschland) GmbH.
Die geschäftsführenden Direktoren werden ausgeschlossen, wenn der ³Õ±ð°ù²µÃ¼³Ù³Ü²Ô²µ²õ²¹³Ü²õ²õ³¦³ó³Ü²õ²õ ihre Vergütung überprüft und Empfehlungen ausspricht.
Die Verhaltensregeln des BVI legen freiwillige Standards fest, die über die gesetzlichen Pflichten der Fondsmanager hinausgehen. Sie tragen ihrer Rolle als Treuhänder Rechnung, die besonders hohe Anforderungen an das Verhalten gegenüber Anlegern stellt. Wir, die ÃÛ¶¹ÊÓÆµ Asset Management (Deutschland) GmbH, halten uns an die Verhaltensregeln.
Sonstige Offenlegungen
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Wichtige Informationen für Anleger - O’Connor Opportunistic UCITS Fund
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Anteile an anderen Sondervermögen mit Rücknahmeaussetzung
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Madoff-Fonds: Entschädigungszahlungen auf wertberichtigte Vermögensgegenstände
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Important information about A&Q Diversified Alternative Portfolio UCITS Prospectus updates
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