1. Allgemeine Bestimmungen

1.1 Geltungsbereich/Übersicht Dienstleistungen

Die Credit Suisse (Schweiz) AG (nachfolgend «Bank») bietet Personen (nachfolgend «Kunden») unter den in diesen Nutzungsbedingungen für die Credit Suisse TWINT App (nachfolgend «Nut- zungsbedingungen») festgelegten Voraussetzungen unter dem Namen «Credit Suisse TWINT» eine mobile Zahlungsapplikation an (nachfolgend «Credit Suisse TWINT App»). Die TWINT AG ist eine von der Credit Suisse unabhängige Schweizer Aktiengesellschaft mit Sitz in Zürich.

Die Credit Suisse TWINT App kann vom Kunden als Zahlungsmittel im stationären Handel, an Automaten, in Online-Shops und in Apps bei einem Händler oder Dienstleister, der TWINT als Zahlungsmittel akzeptiert (nachfolgend «Händler» genannt), eingesetzt und zur direkten Überweisung von Geldbeträgen an eine andere Person mit einer TWINT App (sog. P2P-Zah- lung) genutzt werden. Darüber hinaus werden Mehrwertleistungen angeboten, namentlich die Hinterlegung oder Aktivierung von Sichtkarten und Dienstleistungen im Bereich des Mobile- Marketing. Diese Mehrwertleistungen erlauben Kunden, Coupons, Stempelkarten und weitere
Angebote auf der Credit Suisse TWINT App zu erhalten und zu verwalten, Stempel zu sammeln und Treuegeschenke, Rabatte und Gutschriften über die Credit Suisse TWINT App einzulösen. Die Credit Suisse TWINT App kann auch im Ausland bei Händlern eingesetzt werden, die an ein mit dem TWINT-System kooperierendes ausländisches Zahlungssystem angeschlossen sind.
Solche Transaktionen werden vom ausländischen Zahlungssystem an die TWINT AG weiterge- leitet (nachfolgend «Internationale Zahlung»).

Diese Nutzungsbedingungen zusammen mit den weiteren dem Kunden mitgeteilten Vertrags- bestimmungen (z.B. mittels Anzeige in der Credit Suisse TWINT App oder an einem anderen Ort vom Kunden akzeptierte zusätzliche Vertragsbedingungen) bilden gesamthaft den zwischen Bank und dem Kunden geschlossenen Vertrag für die Credit Suisse TWINT App (nachfolgend
«Vertrag» genannt). Die über die Credit Suisse TWINT App angebotenen Dienstleistungen um- fassen Zahlungsfunktionen und Mehrwertleistungen, welche auf www.credit-suisse.com/twint sowie in der Credit Suisse TWINT App beschrieben sind (nachfolgend «Dienstleistungen»).
Im Übrigen gelten die Zahlungsverkehrsbedingungen der Bank.

Die Nutzungsbedingungen gelten als akzeptiert, sobald der Kunde sich über die Credit Suisse TWINT App registriert hat, in jedem Fall aber mit der Nutzung der Credit Suisse TWINT App.

1.2 Zugang zu den TWINT Dienstleistungen

Die Dienstleistungen können auf jedem Gerät (Smartphone etc.) genutzt werden, unabhängig vom Hersteller, auf welchen die Credit Suisse TWINT App installiert und genutzt werden kann. Für die Nutzung der Credit Suisse TWINT App muss das Gerät die von der Bank verlangten technischen Voraussetzungen erfüllen (z.B. bestimmtes Betriebssystem, korrekt installiertes Bluetooth-Protokoll) (nachfolgend «Endgerät»). Informationen zu den jeweils geltenden technischen Mindestanforderungen für ein Endgerät, z.B. minimal erforderliche iOS oder Android-Version, sind unter www.twint.ch oder im entsprechenden App Store erhältlich. Die Credit Suisse TWINT App darf nur von einem offiziellen App Store bezogen werden. Die Bank behält sich vor, Registrierungsgesuche ohne Angabe von Gründen abzulehnen bzw. bereits erfolgte Registrierungen wieder rückgängig zu machen.

Die Bank behält sich jederzeit das Recht vor, trotz Erfüllens der Anforderungen einen Kunden für die Nutzung der App ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

Der technische Zugang zu den Dienstleistungen erfolgt via Internet über das Endgerät wie z.B. Smartphone als persönliches Terminal des Kunden und eine dedizierte von einem Geschäfts- kunden zur Verfügung gestellte Infrastruktur. Ist die Internetverbindung nicht verfügbar, können gewisse Dienstleistungen allenfalls gar nicht oder nicht im gleichen Umfang wie bei Bestehen einer Internetverbindung genutzt werden.

Zahlungsfunktionen wie auch jede andere Funktion in der Credit Suisse TWINT App können aufgrund rechtlicher Vorgaben (z.B. generelle gesetzliche Einschränkung oder Anordnung einer Aufsichtsbehörde) durch die Bank jederzeit ganz oder teilweise eingeschränkt werden.

1.3 Registrierung und Identifizierung

Um die Funktionen der App nutzen zu können, muss der Kunde bei TWINT mit der Telefon- nummer seines Endgeräts registriert worden sein. Diese Telefonnummer wird aus Sicherheits- gründen verifiziert. Für die Registrierung werden weitere Angaben des Kunden an die TWINT AG übermittelt. Details hierzu finden sich in der ¶Ù²¹³Ù±ð²Ô²õ³¦³ó³Ü³Ù³ú±ð°ù°ì±ôä°ù³Ü²Ô²µ. Bei einem Wechsel der Mobile-Nummer muss der Kunde die neue Mobile-Nummer umgehend bekanntgeben.

1.4 Support

Die Bank stellt in der Credit Suisse TWINT App eine Hilfefunktion als technischen Support zur Verfügung. Für die Erbringung dieses Supports können von der Bank auch Dritte beigezogen werden, welchen zu diesem Zweck Zugriff auf relevante Daten des Kunden gegeben werden kann.

1.5 Sorgfaltspflichten des Kunden

Beim Umgang mit der Credit Suisse TWINT App muss der Kunde folgende Sorgfaltspflichten beachten:

a) Der Kunde hat die erforderlichen Massnahmen (z.B. Geräte- bzw. Displaysperre) zu treffen, um sein Endgerät vor unbefugter Benutzung oder Manipulation zu schützen.
b) Der Code für die Nutzung der Credit Suisse TWINT App, insbesondere zur Bestätigung von Zahlungen ab einem bestimmten Betrag, sowie die Codes der Geräte- bzw. Displaysper- ren, dürfen keiner anderen Person weitergegeben oder zusammen mit dem Endgerät des Kunden aufbewahrt werden.
c) Der Code für die Nutzung der Credit Suisse TWINT App ist geheim zu halten und bei der Eingabe so zu schützen, dass kein Erspähen möglich ist. Er darf zudem nicht identisch sein mit den Codes der Geräte- bzw. Displaysperren.
d) Der gewählte Code darf nicht aus leicht ermittelbaren Kombinationen (Mobile-Nummer, Geburtsdatum usw.) bestehen.
e) Im Schadenfall hat der Kunde nach bestem Wissen zur Aufklärung des Falls und zur Scha- densminderung beizutragen und bei Verdacht auf strafbare Handlungen Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
f) Mit der Installation der Credit Suisse TWINT App auf seinem Endgerät bestätigt der Kunde, zur Nutzung der Telefonnummer des Endgeräts berechtigt zu sein. Der Kunde ist für die Nutzung seines Endgeräts verantwortlich und hat somit die Folgen zu tragen, die sich aus der Verwendung des Endgeräts und der Credit Suisse TWINT App auf seinem Endgerät ergeben.
g) Besteht Grund zur Annahme, dass unberechtigte Personen Zugang zur Geräte- bzw. Displaysperre haben, so ist der Code für die Geräte- bzw. Displaysperre unverzüglich zu ändern.
h) Bei Verlust des Endgeräts, insbesondere im Falle eines Diebstahls, ist umgehend Meldung zu erstatten, damit eine Sperrung der Credit Suisse TWINT App erfolgen kann.
i) Ein Ausschalten der Sicherheitsstrukturen durch Installation nicht offiziell verfügbarer Appli- kationen oder Betriebssystems (Jailbreak) oder ähnliche Manipulationen am Endgerät (z.B. Einrichtung des Root-Zugriffs, d.h. Einrichtung eines Zugriffs auf Systemebene des Endge- räts) oder die Installation von Apps, die vom Lieferanten des Betriebssystems nicht zugelas- sen sind (da diese z.B. die Anfälligkeit auf Viren und Malware auf dem Endgerät erhöht) ist zu unterlassen. Jegliche Manipulation am Endgerät erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwor- tung, und jede Haftung der Bank für in diesem Zusammenhang entstehende Schäden ist ausgeschlossen.
j) Der Kunde hat die ausgeführten Zahlungen zu prüfen und ist insbesondere verpflichtet, die entsprechenden Kontoauszüge oder wenn für die Abbuchung der Beträge in der Credit Suisse TWINT App eine Kreditkarte erfasst wurde die entsprechende Kreditkartenabrech- nung sofort nach Erhalt zu prüfen. Allfällige Unstimmigkeiten, insbesondere Belastungen aufgrund missbräuchlicher Verwendung der App, sind der Bank unverzüglich zu melden,
spätestens aber 30 Tage nach Erhalt des Kontoauszuges bzw. der Kreditkartenabrechnung der betreffenden Rechnungsperiode. Innert 10 Tagen nach Erhalt des Schadenformulars ist dieses ausgefüllt und unterzeichnet an die Bank zurückzusenden. Internationale Zahlungen können unter keinen Umständen rückabgewickelt werden, und entsprechend können keine Beanstandungen entgegengenommen werden.
k) Eine vermutete missbräuchliche Verwendung der App ist der Bank unverzüglich nach Bekanntwerden telefonisch zu melden, so dass ohne Verzögerung allenfalls einzuleitende Massnahmen geprüft werden können.

1.6 Legitimation und Verantwortlichkeit des Kunden

Der Kunde ist sich bewusst und anerkennt, dass jede Person, die sich durch Zugang zum Endgerät und Nutzung der Credit Suisse TWINT App (z.B. durch Eintippen des passenden Codes) legitimiert und/oder über das Endgerät eine Transaktion bestätigt, TWINT als Zah- lungsart bei Händlern hinterlegt, die Credit Suisse TWINT App an automatisierten Zahlstellen verwendet (zum Beispiel Automaten) oder in anderer Weise die Credit Suisse TWINT App nutzt, von der Bank als berechtigt betrachtet wird, Transaktionen mit der Credit Suisse TWINT App zu tätigen. Dies gilt, auch wenn es sich bei dieser Person nicht um den tatsächlichen Eigentümer des Endgeräts handelt.

Der Kunde anerkennt sämtliche gemäss dieser Ziff. 1.6 getätigten Transaktionen beziehungs- weise die daraus resultierenden Forderungen der Zahlstellen und weist die Bank unwiderruflich an, die jeweiligen Forderungen der Zahlstellen ohne Weiteres zu vergüten. Die Bank ist be- rechtigt, den Betrag jeder so getätigten und elektronisch registrierten Transaktion dem Kunden zu belasten.

Eine Entschädigung des Kunden für Schäden, die dem Kunden wegen missbräuchlicher Nut- zung der Credit Suisse TWINT App entstehen, ist grundsätzlich ausgeschlossen, ausser der Kunde vermag nachzuweisen, dass ihm trotz Einhalten seiner Pflichten gemäss diesen Nut- zungsbedingungen aus missbräuchlicher Verwendung der Credit Suisse TWINT App durch un- berechtigte Dritte ein unwiederbringlicher Schaden entstanden ist. Die Bank entschädigt den Kunden in solchen Fällen für den effektiv vom Kunden direkt erlittenen Schaden bis zu einem Maximalbetrag von CHF 5’000.– je Schadenereignis. Nicht als Dritte gelten dem Kunden ver- wandtschaftlich oder in anderer Weise verbundene oder nahestehende Personen, insbesonde- re im gleichen Haushalt lebende Personen, Lebenspartner und Familienangehörige.

Der Kunde hat seine Forderungen aus dem Schadensfall, inklusive mögliche Versicherungsan- sprüche, auf Aufforderung der Bank hin an diese abzutreten.

1.7 Haftungsausschluss der Bank

Die Haftung der Bank für direkte und indirekte Schäden aller Art (z.B. Datenverluste, entgangener Gewinn) ist ausgeschlossen, ausser ein Schaden ist dem Kunden wegen Verletzung der geschäftsüblichen Sorgfalt durch die Bank entstanden. Im Fall einer Haftung der Bank gemäss dieser Bestimmung ist sie, soweit gesetzlich zulässig, pro Schadenereignis auf CHF 5’000.– begrenzt. Zudem ist bei internationalen Zahlungen eine Entschädigung gemäss dieser Ziff. 1.6 durch die Bank in allen Fällen, somit auch bei missbräuchlicher Verwendung der Credit Suisse TWINT App durch unberechtigte Dritte, ausgeschlossen.

Eine Entschädigung durch die Bank für Schäden infolge rechts- oder vertragswidriger Hand- lungen seitens des Kunden oder einer anderen Person, insbesondere Schäden infolge Miss- achten der Sorgfaltspflichten gemäss Ziff. 1.5 oben, ist in jedem Fall vollumfänglich ausge- schlossen. Vorbehalten bleibt die Entschädigung bei missbräuchlicher Verwendung der Credit Suisse TWINT App gemäss Ziff. 1.6 oben.

Die Bank ist bestrebt, eine möglichst jederzeit funktionsfähige Nutzung der App zu ermög- lichen, gewährleistet dies jedoch nicht. Der technische Zugang zu den Dienstleistungen liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden. Die Bank hat keinen Einfluss oder Kontrolle darüber und übernimmt keine Haftung für Endgerät, Netzbetreiber (Provider) und lehnt, soweit gesetz- lich zulässig, auch jede Haftung für die zur Nutzung der Dienstleistungen erforderliche Hard- und Software ab.

Die Haftung der Bank für Schäden, die dem Kunden durch Übermittlungsfehler, höhere Gewalt, technische Mängel oder Störungen, durch fehlende Internetverbindung, Eingriffe in Telekommunikationseinrichtungen und -netze, Überlastung solcher Einrichtungen oder Netze, durch Dritte herbeigeführte Verstopfung, Unterbrüche oder andere Unzulänglichkeiten der Zugänge entstehen, ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

1.8 Elektronische Kommunikation

Die Kommunikation zwischen der Bank und dem Kunden erfolgt grundsätzlich über die Credit Suisse TWINT App. Bei Bedarf kann die Bank mit dem Kunden auch über einen elektroni- schen Kanal ausserhalb der Credit Suisse TWINT App (z.B. E-Mail oder SMS) kommunizieren, inklusive Austausch von vertraulichen, allenfalls vom Bankgeheimnis geschützten, Informatio- nen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass diese elektronische Kommunikation unverschlüsselt stattfindet und damit nicht davon ausgegangen werden kann, dass die Vertraulichkeit der Kommunikation gewährleistet ist.

Trotz allen dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen, kann sowohl auf Bank- wie auf Kundenseite eine absolute Sicherheit nicht gewährleistet werden. Das Endgerät des Kunden ist Teil des Systems, befindet sich jedoch ausserhalb der Kontrolle der Bank und kann zu einer Schwachstelle des Systems werden. Trotz Sicherheitsmassnah- men kann die Bank keine Verantwortung für das Endgerät übernehmen, da dies aus techni- scher Sicht nicht möglich ist.

Der Kunde nimmt insbesondere folgende Risiken zur Kenntnis: Bei Nutzung eines Netzwerkes (z. B. Internet) können sich Viren und dergleichen auf dem Endgerät ausbreiten, wenn das Endgerät Kontakt mit dem Netzwerk aufnimmt. Der Einsatz von im Markt erhältlicher Sicher- heits-Software kann den Kunden bei seinen Sicherheitsvorkehrungen unterstützen und ist daher empfohlen. Es besteht die Gefahr, dass sich ein Dritter während der Online-Nutzung unbemerkt Zugang zum Endgerät verschafft. Zudem können ungenügende Systemkenntnisse und mangelnde Sicherheitsvorkehrungen am Endgerät einen unberechtigten Zugriff erleich- tern. Netzwerk-Betreiber (z. B. Internet-Anbieter) haben die Möglichkeit nachzuvollziehen, wann ein Kunde mit wem in Kontakt getreten ist. Es ist wichtig, dass nur mit Software aus vertrauenswürdigen Quellen gearbeitet wird.

1.9 Änderung der Nutzungsbedingungen

Die Bank kann diese Nutzungsbedingungen ohne vorherige Ankündigung jederzeit ändern. Ist der Kunde mit den Änderungen nicht einverstanden, so hat er gegenüber der Bank ausdrück- lich zu erklären, die Credit Suisse TWINT App und die Dienstleistungen nicht mehr zu nutzen. Nach dieser Mitteilung wird das Teilnehmerkonto des Kunden deaktiviert, so dass er die Funk- tionen der Credit Suisse TWINT App und/oder die darin angebotenen Dienstleistungen nicht mehr nutzen kann. Zudem ist die Credit Suisse TWINT App auf dem Endgerät zu löschen. Die Änderungen gelten in jedem Fall als akzeptiert, wenn der Kunde nach Inkrafttreten der Ände- rung die Credit Suisse TWINT App weiter nutzt.

1.10 Vorbehalt gesetzlicher Regelungen und lokale rechtliche Restriktionen für die Nutzung

Gesetzesbestimmungen, die den Betrieb und die Benutzung von Endgeräten, des Internets oder sonstiger relevanter Infrastruktur regeln und welche im Zusammenhang mit diesem Vertrag beachtet und eingehalten werden müssen, bleiben vorbehalten und gelten ab deren Inkraftsetzung auch für die vorliegenden Dienstleistungen. Im Fall von Widersprüchen zwischen zwingend geltenden Gesetzesbestimmungen und dem vorliegenden Vertrag gilt die salvatori- sche Klausel in Ziff. 1.15.

Die Benutzung einer Dienstleistung, z.B. wenn diese ausserhalb der Schweiz genutzt wird, kann zusätzlichen lokalen Restriktionen unterliegen oder unter Umständen lokales Recht verletzen. Zulässig sind internationale Zahlungen über ein mit der TWINT AG kooperierendes ausländisches Zahlungssystem. Eine entsprechende Liste ist unter www.twint.ch einsehbar.

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass während der Dauer des Vertrags Umstände eintreten können, die dazu führen, dass die Bank verpflichtet ist, Vermögenswerte zu sperren, die Geschäftsbeziehung einer Behörde zu melden oder abzubrechen. Der Kunde anerkennt das und verpflichtet sich, der Bank auf Verlangen alle Auskünfte zu erteilen, die die Bank benötigt, um ihren Abklärungs- oder Meldepflichten nachkommen zu können.

Die Bank behält sich vor, das Angebot in der Credit Suisse TWINT App jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu ändern, zu beschränken oder vollständig einzustellen, insbesondere aufgrund rechtlicher Anforderungen, technischer Probleme, zwecks Verhinderung von Missbräuchen, auf behördliche Anordnung oder aus Sicherheitsgründen. Die Bank kann nach eigenem Ermessen und ohne vorherige Ankündigung die Nutzung der Credit Suisse TWINT App für einzelne Kunden einschränken oder unterbinden, Zahlungen nicht oder nur verzögert verarbeiten und eingehende Zahlungen zurückweisen, insbesondere, wo dies nach Auffassung der Bank aus rechtlichen Gründen oder solchen, die die Reputation betreffen, angezeigt ist, bei IT-gestützten Angriffen, bei Missbrauch oder bei Betrugsverdacht.

1.11 Rechte an der Credit Suisse TWINT App

Für die Dauer des Vertrages erhält der Kunde das nicht übertragbare, nicht ausschliessliche Recht zur Nutzung der Credit Suisse TWINT App. Inhalt und Umfang dieses Rechts ergeben sich aus den vorliegenden Nutzungsbedingungen. Alle Rechte an der Credit Suisse TWINT App und andere bestehende Rechte verbleiben bei der Bank oder dem jeweiligen Inhaber des Rechts. Verletzt der Kunde durch Nichteinhalten dieses Vertrags oder in anderer Weise und durch sein Verschulden Rechte Dritter und wird die Bank dafür in Anspruch genommen, so hat der Kunde die Bank schadlos zu halten.

1.12 Dauer und Kündigung

Dieser Vertrag zwischen dem Kunden und der Bank wird für unbestimmte Dauer abgeschlos- sen und kann von jeder Vertragspartei jederzeit gekündigt werden. Die Kündigung durch die Bank erfolgt dadurch, dass das Benutzerkonto des Kunden für die Nutzung der Credit Suisse TWINT App deaktiviert wird, was dem Kunden mitgeteilt wird. Der Kunde kündigt den Vertrag, indem er der Bank mitteilt, die Credit Suisse TWINT App und die Dienstleistungen nicht mehr nutzen zu wollen und die Credit Suisse TWINT App löscht.

1.13 Sperrung durch den Kunden

Die Bank sperrt die Credit Suisse TWINT App, wenn es der Kunde ausdrücklich bei der Bank verlangt. Die bis zum Zeitpunkt der Sperrung ausgelösten Zahlungen gelten als gebucht und können nicht rückgängig gemacht werden. Vorbehalten bleibt die Entschädigung bei miss- bräuchlicher Verwendung der Credit Suisse TWINT App gemäss Ziff. 1.6 oben.

1.14 Leistungsänderungen, Unterbruch, Sperrung, Kündigung

Die Bank kann die Dienstleistungen jederzeit anpassen, aktualisieren oder weiterentwickeln.

Die Bank behält sich das Recht vor, jederzeit bei Feststellung von Sicherheitsrisiken oder mög- lichen Störungen sowie für Wartungsarbeiten, die Nutzung der App generell und/oder darin angebotene Dienstleistungen oder Funktionen einzuschränken oder ganz oder teilweise zu blockieren. Eine Haftung der Bank ist in solchen Fällen ausgeschlossen.

Die Credit Suisse TWINT App darf nicht für kommerzielle Zwecke genutzt werden. Insbeson- dere ist es nicht zulässig, die Credit Suisse TWINT App zum Empfangen von P2P-Zahlungen aus der Abwicklung von kommerziellen Verkäufen oder der Erbringung von Dienstleistungen zu verwenden.

Weicht die Nutzung der Credit Suisse TWINT App nach Ermessen der Bank erheblich von der durch Endkunden üblichen Nutzung ab oder bestehen Anzeichen eines vertrags- oder
rechtswidrigen Verhaltens, kann die Bank den Kunden zur konformen Benutzung anhalten, die Leistungserbringung ohne Vorankündigung entschädigungslos ändern, einschränken oder ein- stellen, den Vertrag frist- und entschädigungslos beenden und gegebenenfalls Schadenersatz sowie die Freistellung von Ansprüchen Dritter durch den Kunden verlangen, welche aus dem oben beschriebenen Verhalten des Kunden entstanden sind. Diese Rechte stehen der Bank auch im Falle von unzutreffenden oder unvollständigen Angaben des Kunden bei Vertragsab- schluss zur Verfügung.

1.15 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Soweit gesetzlich zulässig, unterstehen alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Bank auch im Zusammenhang mit internationalen Zahlungen ausschliesslich dem materiellen schweizerischen Recht, unter Ausschluss von Kollisionsrecht und unter Ausschluss von Staats- verträgen. Unter dem Vorbehalt von entgegenstehenden zwingenden gesetzlichen Bestimmun- gen ist ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Verfahrensarten Zürich (Stadt).

2. Zahlungsfunktion

2.1 Zahlen mit der Credit Suisse TWINT App

Der Kunde kann mit seinem Endgerät an entsprechend ausgerüsteten Ladenkassen (bei sog. Point of Sales, «POS») im In- und Ausland, an Automaten, im Internet, in anderen Apps
sowie durch Hinterlegung von TWINT als Zahlungsart bei ausgewählten Händlern, via Partner- Funktionen und an andere Personen mit einer TWINT App im Rahmen der geltenden Limiten bargeldlos bezahlen. Der Kunde kann in den Einstellungen der Credit Suisse TWINT App
die von der Bank aus Sicherheitsgründen vorgeschlagenen und entsprechend hinterlegten Betragslimiten für Zahlungen, welche ohne Eingabe eines PINs oder eines anderen Sicherheitselements automatisch erfolgen, anpassen. Einmal getätigte Einstellungen können jederzeit in der App angepasst werden. Davon ausgenommen sind Zahlungen bei Händlern, bei welchen der Kunde TWINT als Zahlungsart hinterlegt hat und wo er die Zahlungen (unabhängig von der Höhe des Betrages) pauschal freigegeben hat. Hier erfolgt die Zahlung automatisch nach Massgabe der vom Händler definierten bzw. zwischen Kunde und Händler vereinbarten Zahlungsabwicklung.

Bei Bezahlung via Vorautorisierung ermächtigt der Kunde einen Händler, eine spätere Be- lastung zu tätigen (unabhängig von der Höhe des Betrages). Der effektive Betrag steht zum Zeitpunkt der Vorautorisierung nicht fest und wird erst nach Leistungsbezug definitiv bestätigt. Dies können z.B. Transaktionen an Tankautomaten sein, wo der effektive Betrag erst nach dem Bezug des Kraftstoffs feststeht.

Bei der Hinterlegung von TWINT als Zahlungsart erteilt der Kunde einem Händler die Ermäch- tigung, Rechnungsbeträge direkt über TWINT abzubuchen, ohne dass der Kunde diese einzeln autorisieren muss. Die Hinterlegung von TWINT als Zahlungsart setzt eine Registrierung
beim Händler voraus. Die Ermächtigung für einen Händler kann der Kunde in der TWINT App jederzeit widerrufen. Abgelaufene oder deaktivierte Registrierungen kann der Kunde nur beim Händler erneuern.

Bei P2P-Zahlungen (siehe Ziff. 1.1) kann für das Auffinden des anderen Kunden auch die Mobile-Nummer verwendet werden. Unter der Voraussetzung entsprechender Freigabe des Zugriffs durch den Kunden, kann die Credit Suisse TWINT App für solche Zahlungen auf die bestehenden Kontakte im Endgerät des Zahlenden zugreifen.

Bei Transaktionen über Partner-Funktionen ruft der Kunde in der TWINT App eine Übersicht über verschiedene Anwendungsfälle auf. Beim Anwählen eines spezifischen Anwendungsfalls wird der Kunde auf die Website des jeweiligen Händlers weitergeleitet, wo er Produkte oder Dienstleistungen anwählen kann. Im Anschluss folgt eine Bezahlung via TWINT. Es gelten die jeweiligen Bestimmungen für das konkrete Angebot. Dabei handelt es sich um Angebote
Dritter, bei denen die Bank weder in den Betrieb der Plattform noch in die Leistungserbringung involviert ist. Entsprechend lehnt die Bank in diesem Zusammenhang jede Verantwortung und Haftung ab.

Bei internationalen Zahlungen muss der Kunde die Zahlung immer und unabhängig von der Höhe des zu zahlenden Betrags bestätigen. Eine Rückabwicklung ist unter keinen Umständen möglich. Der Kunde hat sich bei Beanstandungen direkt mit dem entsprechenden Händler zu einigen. Eine Entschädigung der Bank ist in solchen Fällen ausgeschlossen.

2.2 Preise und Gebühren

Die Installation der Credit Suisse TWINT App und die Nutzung der Dienstleistungen sind für die Kunden grundsätzlich kostenlos. Änderungen von Preisen oder die Einführung neuer Ge- bühren werden dem Kunden in der Credit Suisse TWINT App bekanntgegeben und gelten als genehmigt, wenn der Kunde nach Inkrafttreten der Änderung die Credit Suisse TWINT App weiter nutzt. Für Nachforschungen, Abklärungen und ähnliche Aufwände der Bank im Zusam- menhang mit einer Zahlung via Credit Suisse TWINT App gelten die Gebühren für Zahlungs- verkehrsabklärungen der Bank. Internationale Zahlungen in Fremdwährungen werden automa- tisch zu einem von einem Dritten gestellten Wechselkurs in Schweizer Franken umgerechnet.
Die Bank kann diesen Wechselkurs erhöhen (sog. Mark-up) sowie eine zusätzliche Gebühr für die Fremdwährungstransaktion verlangen. Der Mark-up und die Gebühren stehen alleine der Bank zu. Der Kunde hat keinen Anspruch auf solche Entschädigungen bzw. verzichtet auf solche Ansprüche. Die Bank behält sich das Recht vor, Änderungen von Preisen für inter- nationale Zahlungen nicht separat bekannt zu geben. Dem Kunden wird immer der Endbetrag in Schweizer Franken inklusive aller Gebühren angezeigt, bevor er eine internationale Zahlung bestätigt.

2.3 Zahlungsinformationen

Im TWINT System werden der Totalbetrag des Einkaufs, der Zeitpunkt des Einkaufs, der Standort des Point of Interaction («POI»), an dem die Zahlung getätigt wird, und der Händler erfasst. Für internationale Zahlungen können weitere Informationen, soweit für die Ausführung notwendig oder gemäss Regeln des entsprechenden Zahlungsnetzwerks verlangt, erfasst wer- den. Die Transaktionen sind in der Credit Suisse TWINT App bis maximal 180 Tage ersichtlich.

3. Mehrwertleistungen

3.1 «Mobile-Marketing-Angebote»

3.1.1 Ausspielung von Angeboten

Die Bank kann dem Kunden Coupons, Stempelkarten und weitere Angebote (nachfolgend
«Angebote») in die Credit Suisse TWINT App ausspielen, wo diese vom Kunden gesehen, verwaltet und eingelöst werden können.

Hierbei werden folgende Typen von Angeboten unterschieden:

a) Angebote der Bank alleine oder mit dem TWINT System in eigener Sache (nachfolgend
«µþ²¹²Ô°ì-´¡²Ô²µ±ð²ú´Ç³Ù±ð»);
b) Angebote der Bank zusammen mit einem Drittanbieter (nachfolgend «Bank Mehrwert- Angebote»);
c) Angebote eines Drittanbieters (nachfolgend «Drittanbieter-Angebote»).

Die Ausspielung, Anzeige, Verwaltung und das Einlösen von Drittanbieter-Angeboten setzt voraus, dass der Kunde in der Credit Suisse TWINT App seine explizite Zustimmung hierzu erteilt und die Ausspielung von solchen Drittanbieter-Angeboten ausdrücklich akzeptiert hat («Opt-in»).

Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, diese Zustimmung in der Credit Suisse TWINT App zu widerrufen. Der Widerruf hat zur Folge, dass der Kunde keine Drittanbieter-Angebote mehr ausgespielt erhält und alle aktivierten Drittanbieter-Angebote unwiderruflich gelöscht werden sowie der Kunde ab Widerruf daran nicht mehr teilnehmen kann.

Die Ausspielung, Anzeige, Verwaltung und das Einlösen von Bank-Angeboten (siehe oben a) und Bank Mehrwert-Angeboten (siehe oben b) setzen kein Opt-in des Kunden voraus. Solche Angebote können entsprechend an alle Kunden ausgespielt werden.

3.1.2 Geltungsdauer von Angeboten

Angebote sind nur gültig, solange sie auf dem Bildschirm des Endgeräts in der Credit Suisse TWINT App angezeigt werden.

Es kann Angebote geben, die vom Kunden vorgängig in der Credit Suisse TWINT App aktiviert werden müssen, bevor sie eingelöst werden können. Dies ist im jeweiligen Angebot entspre- chend vermerkt. Aktivierte Angebote können deaktiviert werden, wenn sie innerhalb von 10 Tagen oder der in der Credit Suisse TWINT App angegebenen Frist nicht eingelöst wurden.

Andere Angebote können eingelöst werden, ohne dass der Kunde sie vorgängig in der Credit Suisse TWINT App aktivieren muss. Viele Angebote können nur mittels oder bei der Bezahlung mit der Credit Suisse TWINT App eingelöst werden.

Die Aktivierung eines Angebots oder das Aufrechterhalten eines Angebots, welches ohne Ak- tivierung eingelöst werden kann, berechtigt nicht in jedem Fall zum Bezug eines Rabatts oder eines geldwerten Vorteils, da die Anzahl der Einlösungen z.B. durch involvierte Drittanbieter limitiert werden kann. Dies ist in der Regel im jeweiligen Angebot entsprechend vermerkt.

In den meisten Fällen werden Angebote bei der Bezahlung mit der Credit Suisse TWINT App automatisch eingelöst, ohne dass der Kunde hierzu zusätzlich etwas machen muss. Es gibt jedoch auch Fälle, in welchen der Kunde ein Angebot dem Geschäftskunden in der Credit Suisse TWINT App vorzeigen oder selber an einem Terminal oder in einem Online-Shop ein- geben muss. Darauf wird im jeweiligen Angebot hingewiesen.

Beim Einlösen eines Angebots mit einem Rabatt wird der Rabatt entweder direkt vom zu be- zahlenden Betrag abgezogen oder nach erfolgter Zahlung dem Kunden in Form eines Cash Back Guthabens gewährt.

3.1.3 Teilen von Angeboten

Die Bank kann dem Kunden die Möglichkeit anbieten, Angebote weiteren Personen weiterzu- geben, von diesen zu erhalten oder mit ihnen zu teilen.

3.2 Sichtkarten

Der Kunde hat die Möglichkeit, ausgewählte Mitarbeiterausweise, Kundenbindungsprogram- me und andere Vorteilsangebote von Drittanbietern (nachfolgend «Sichtkarten») in der Credit Suisse TWINT App zu aktivieren. Aktivierte Sichtkarten können vom Kunden jederzeit wieder aus der Credit Suisse TWINT App entfernt werden.

Die Bank kann aktivierte Sichtkarten ebenfalls aus der Credit Suisse TWINT App entfernen, wenn die Sichtkarte eines Kunden abläuft oder die Sichtkarte nach Entscheid der Bank gene- rell nicht mehr in der Credit Suisse TWINT App zur Verfügung stehen soll.

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass bei gewissen Sichtkarten, die mit dem Einsatz der Sicht- karte verbundenen Angebote für den Kunden direkt in die Credit Suisse TWINT App ausge- spielt werden. Der Kunde erhält solche Angebote nur, wenn er vorgängig der Ausspielung von Drittanbieter-Angeboten zugestimmt hat (siehe Ziff. 3.1.1).

3.3 Verantwortlichkeit für Mehrwertleistungen

Für Inhalte, Meldungen, Angebote, Sichtkarten und weitere über die Credit Suisse TWINT App angebotene Mehrwertleistungen von Drittanbietern ist der jeweilige Drittanbieter verantwortlich. Die Bank vermittelt in diesen Fällen nur die App als technische Plattform, über die eine solche Mehrwertleistung von einem Drittanbieter angeboten und vom Kunden gegenüber dem Dritt- anbieter akzeptiert und genutzt werden kann. Bei Fragen und Problemen mit Leistungen oder Angeboten von Drittanbietern (Drittanbieter-Angebote) hat der Kunde direkt den Drittanbieter zu kontaktieren. Die Bank hat keinen Einfluss auf die Erfüllung der vom Drittanbieter angebo- tenen Leistungen und lehnt jede Verantwortung oder Haftung diesbezüglich ab. Insbesondere haftet die Bank nicht für Angebote, welche beim Drittanbieter aus welchen Gründen auch immer nicht eingelöst werden können, oder für nicht gewährte Vergünstigungen oder Vorteile im Zusammenhang mit Sichtkarten wie z.B. nicht gewährte Mitarbeitervergünstigungen oder ausstehende, entgangene oder verschwundene Treuepunkte.

Die Bank ist bestrebt, die Nutzung der Mehrwertleistungen möglichst störungsfrei über die Credit Suisse TWINT App zur Verfügung zu stellen, übernimmt aber keine Gewährleistung, dass der Kunde jederzeit und störungsfrei Zugang zu Mehrwertleistungen hat. Im Falle eines Unterbruchs kann es nicht ausgeschlossen werden, dass die Einlösung von Rabatten oder das Sammeln von Treuepunkten im Zahlungsprozess nicht funktionieren. Eine Haftung der Bank für Schäden aufgrund derartiger Unterbrüche ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.